Astra Job Service

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Holen Sie sich jetzt hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Polen!

Top-Leiharbeiter, Handwerker
und Subunternehmer aus Polen mit Deutschkenntnissen

Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Onsite Management, Outsourcing, EU Rekrutierung, 
Produktionshelfer, Arbeiter für Industrie, Produktion & Logistik. Ihre Schlüssel zu effizienten Projekten

Entdecken Sie Exzellenz:
Top-Leiharbeiter und Subunternehmer aus Polen im Fokus!

Astra Jobservice ist eine Arbeitsvermittlungsagentur mit Sitz in Polen, die sich auf die Vermittlung von Arbeitnehmern aus Polen mit Deutschkenntnissen spezialisiert hat. Unser Ziel ist es, deutschen Unternehmen zu helfen, hochqualifizierte Mitarbeiter mit den erforderlichen Sprachkenntnissen zu finden, um die Kommunikation am Arbeitsplatz zu erleichtern und die Effizienz zu steigern.

Bauen Sie auf Qualität:
Erfahrene Fachkräfte aus Polen & Osteuropa für Ihr Bauprojekt

In unserem umfangreichen Netzwerk von Kandidaten decken wir eine Vielzahl von Fachgebieten und Erfahrungsstufen ab. Wir stellen sicher, dass jeder Kandidat über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um sich im Arbeitsumfeld erfolgreich zu verständigen.

Reibungslose Personalvermittlung: Von Kandidatenvorauswahl bis Arbeitsvertrag

Unser erfahrenes Team von Personalvermittlern kümmert sich um den gesamten Einstellungsprozess, von der Vorauswahl der Kandidaten bis zur Erstellung von Arbeitsverträgen. Wir garantieren eine reibungslose Integration der von uns vermittelten Mitarbeiter in Ihr Unternehmen und bieten Unterstützung bei Fragen zur Kultur und Arbeitsweise in Polen.

  • Dachdecker
  • Trockenbauer
  • Fliesenleger
  • Zimmerer
  • Maler / Tapezierer
  • Maurer
  • Pflasterer
  • Photovoltaikmonteur
  • Schlosser
  • Lüftungsmonteur
  • Schweißer
  • Stuckateur
  • Trockenbauer
  • Verputzer
  • Zaunbauer
  • Industriemontage
  • Sanitärinstallation
  • Photovoltaik Monteure
  • Elektromontage
  • Kommissionierer
  • Staplerfahrer
  • Lagerhelfer
  • Produktionshelfer
  • Fertigungsmitarbeiter
  • Gastronomie
  • Babysitter
  • Altenpflege

Reinigungskräfte

  • Erntehelfer
  • Allrounder
  • Garten- und Landschaftsbauer
  • Abbrucharbeiter
  • Lebensmittelbranche
  • Herstellung von Kunststoffteilen
  • Möbelherstellung
  • Kosmetikherstellung
  • Chemische Produktion
  • Lagerlogistik
  • Laborarbeit
  • Inventuren
  • Hotelbranche
  • Textilbranche
  • Führungskräfte

Kosten für Leiharbeiter aus Polen

Eine Frau hält ihren Daumen hoch und in der anderen Hand hält sie eine Deutschlandfahne

Wenn Ihr Unternehmen auf Kosteneinsparungen setzt, bietet sich der Zugang zu Leiharbeit aus Osteuropa an. Die Nutzung temporärer Arbeitskräfte auf Basis der Zeitarbeit aus Ländern wie Polen, Kroatien, Tschechien und Rumänien ermöglicht eine effektive Reduzierung der Personalkosten. Damit Ihre Projekte zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausgeführt werden, ist es entscheidend, dass Ihre polnischen Zeitarbeitskräfte sorgfältig ausgewählt werden. Wir vermitteln ausschließlich fleißige, ehrliche und zuverlässige Arbeitskräfte aus Polen für Bereiche wie Industrie, Produktion, Logistik, Spedition und Handwerk.

Rechtliche Voraussetzungen für Subunternehmer aus Polen

Bevor Sie sich für polnische Subunternehmen entscheiden, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen sorgfältig zu überprüfen. Dazu gehört die Überprüfung des Handels- oder Gewerberegisters der polnischen Firma. Fordern Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister sowie dem Handelsregister an. Zusätzlich sollten Sie als Auftraggeber sicherstellen, dass der polnische Subunternehmer seine Steuerzahlungen und Sozialabgaben ordnungsgemäß leistet. Wenn bereits hier Unregelmäßigkeiten auftreten, steigt das Risiko, dass der Subunternehmer finanzielle Probleme hat. In einem solchen Fall ist es ratsam, nach anderen Subunternehmern aus Polen oder Osteuropa Ausschau zu halten. Holen Sie sich vom Finanzamt in Polen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ein, um sicherzustellen, dass der polnische Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

A1-Bescheinigungen für polnische Bauarbeiter

Für Arbeitnehmer aus Polen besteht bei einem Subunternehmer aus Polen über einen Zeitraum von 24 Monaten Sozialversicherungspflicht. Ein polnischer Arbeitnehmer, der in Deutschland tätig sein möchte, muss eine gültige A1-Bescheinigung vorweisen, um seine Versicherung nachzuweisen. Diese Bescheinigungen sind für deutsche Auftraggeber von entscheidender Bedeutung und verpflichtend. Falls die Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet wurden, können deutsche Auftraggeber selbst haftbar gemacht werden. Andernfalls sind die Auftraggeber verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zu entrichten. Wenn der Subunternehmer aus Polen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftet nicht er selbst, sondern sein Auftraggeber in Deutschland.

Meldung der Subunternehmer aus Polen beim Zoll

Wenn ein polnischer Subunternehmer seine Arbeitskräfte aus Polen nach Deutschland entsendet, ist er verpflichtet, dies elektronisch bei der Zollverwaltung zu melden. Dabei sind Informationen wie der Ort der Beschäftigung, die Dauer, der Beginn und die Namen jedes einzelnen Mitarbeiters anzugeben. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht birgt für den polnischen Subunternehmer ein erhebliches Risiko illegaler Beschäftigung. Ein nicht angemeldeter polnischer Subunternehmer arbeitet dann illegal in Deutschland und macht sich strafbar. Daher sollten Auftraggeber vor der Beschäftigung sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung wird der Auftraggeber von der Bauabzugssteuer befreit und darf den vollen Rechnungsbetrag auszahlen. Andernfalls wäre der Auftraggeber verpflichtet, die Steuer in Höhe von 15 % zu entrichten. Daher ist es ratsam, vor der Beauftragung eines Subunternehmers aus Polen die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Folgebescheinigung zu beantragen, um sicherzustellen, dass deutsche Auftraggeber von diesen Verpflichtungen befreit sind.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Im Bereich der Sozialversicherung besteht ebenfalls die Option, Bescheinigungen anzufordern, die die Erfüllung von Melde- und Zahlungsverpflichtungen seitens der Auftraggeber bestätigen. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Haftung von Nachunternehmern im Raum steht.

Sollten Sie als Auftraggeber daher aufgefordert werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen, können Sie diese unkompliziert bei der zuständigen Krankenkasse oder Unfallversicherung beantragen. Oft ist dies auch online möglich.

Mindestlöhne

Die Hauptunternehmer in Deutschland tragen die Verantwortung dafür, dass den Mitarbeitern sämtlicher Subunternehmer der allgemeinverbindliche Mindestlohn in Deutschland ausgezahlt wird. Bei Fahrlässigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

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